EU Weites Recht Auf Reparatur - Thomas Waitz - 2023
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EU weites Recht auf Reparatur

Anstatt immer neue Produkte zu kaufen und die alten wegzuschmeißen müssen wir anfangen, technische Geräte so zu bauen, dass sie reparierbar sind. Nach jahrelangem Druck von Seiten der Grünen im Europäischen Parlament hat die EU Kommission endlich einen Gesetzesvorschlag auf den Tisch gelegt.

Jahrelanger Kampf

Der Vorschlag für eine Richtlinie über das Recht auf Reparatur war bereits für Juli 2022 geplant und wurde mehrfach verschoben. Mitte März hat die Europäische Kommission ihr Verbraucherpaket vorgestellt. Darin soll das Recht auf Reparatur endlich gesetzlich festgeschrieben werden. Die Grünen/EFA begrüßen den Vorschlag und werden sich in den anstehenden Verhandlungen zum Recht auf Reparatur für eine Ausweitung der Gewährleistung einsetzen. Defekte Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränke sollen standardmäßig repariert und nicht einfach durch ein neues Produkt ersetzt werden.

Wir Grünen werden uns in den anstehenden Verhandlungen besonders dafür stark machen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht auf den Kosten der Reparatur sitzen bleiben. Ersatzteile und Anleitungen müssen auch unabhängigen Werkstätten leicht zugänglich und erschwinglich sein, damit Unternehmensriesen wie Apple nicht länger die Regeln für Reparatur diktieren. 

Transparenz für Konsument*innen

Um den Reparaturmarkt anzukurbeln und Reparatur erschwinglich zu machen, brauchen wir eine Ausweitung der gesetzlichen Garantie auf die erwartete Lebensdauer eines Produktes. So lohnt es sich für Verbraucherinnen und Verbraucher, ein langlebiges Produkt zu kaufen, das im festgelegten Zeitraum kostenfrei repariert werden kann. Kurzlebige Schrottprodukte verschwinden so vom Markt.

Das Recht auf Reparatur muss außerdem einhergehen mit verpflichtenden Vorgaben zur Nachhaltigkeit von Produkten und ihrer klaren Kennzeichnung. Wir Grünen fordern einen Reparaturindex mit klaren Angaben über Lebensdauer und Reparatur- sowie Recyclingmöglichkeiten.