24. Oktober 2020 Die GAP Neu Im Trilog - Thomas Waitz
GAP
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Die GAP neu im Trilog

Eine Woche ist vergangen seit der Abstimmung zur GAP im EP. Sollte die Kommission die GAP nicht zurückziehen, beginnen bald die Trilogverhandlungen zwischen EP, Kommission und Rat. Zeit, sich die Positionen der drei Institutionen genauer anzuschauen.

Die umstrittensten Punkte sind die Mindeststandards z.B. für Umwelt- und Tierschutz, das Begrenzen von Flächenzahlungen und Geld für Umweltmaßnahmen. EP, Rat und Kommission haben zwar unterschiedliche, aber ähnlich schlechte Positionen. Jetzt geht es um einen Kompromiss.

1. Mindeststandards in der GAP:

Im Kommissionsvorschlag steht, dass Mitgliedsstaaten (MS) höhere Mindeststandards setzen dürfen, als im Text vorgesehen sind. Der Rat hat diese Formulierung übernommen. Die Position des EP ist allerdings, dass MS keine höheren Standards setzen dürfen. Das würde bedeuten, dass Österreich zum Beispiel keine höheren Mindeststandards in Bereichen wie artgerechte Tierhaltung, Pestizideinsatz oder Umweltschutz setzen dürfte, als im Text definiert – und das bis 2027!

2. Begrenzung der Flächenzahlungen:

Der Hauptteil der GAP Förderungen geht in Flächensubventionen. Im EU-Schnitt gehen fast 80% der Gelder an 20% der Betriebe. Die Grünen fordern, diese Zahlungen mit einem Maximum von 60.000€ zu beschränken. Laut Kommissionsvorschlag sollen MS die Zahlungen ab 60.000€ graduell reduzieren und mit 100.000€ begrenzen. Dieser Vorschlag wurde vom EP mehrheitlich angenommen stellt somit die Verhandlungsposition von Kommission und Parlament dar. Laut Ratsposition DÜRFEN die MS auf freiwilliger Basis die Zahlungen ab 60.000€ graduell reduzieren und ab 100.000€ ganz streichen. Somit soll ein Großteil der GAP-Förderungen weiter an Großgrundbesitzer und industrialisierte Massentierhaltungsbetriebe gehen.

3. Umweltzahlungen:

Wir Grünen fordern schon sehr lange, dass zumindest 50% der Förderungen in Umweltschutzmaßnahmen fließen sollten. Das EP hat einen Antrag Angenommen laut dem zumindest 30% aller Gelder der GAP in Umwelt- und Tierschutz Maßnahmen fließen müssen. Die Ziele des Rates sind weniger ambitioniert. Nur mindesten 20% aller GAP Zahlungen sollen in Umweltschutzmaßnahmen fließen. Tierschutz wird nicht erwähnt. Die Kommission hat in ihrem Vorschlag komplett vergessen, ein Mindestziel für Umweltmaßnahmen zu definieren.

Übrigens:

Weder die Positionen des Rates, noch des EP, noch die der Kommission erwähnen höhere Tierwohl-Standards. Keiner der Vorschläge berücksichtigt die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie, der Biodiversitätsstrategie oder des Green Deals der EU-Kommission. Fazit: Es ist jetzt schon klar, dass die ohnehin schlechte und unambitionierte GAP aus den Trilogverhandlungen noch geschwächter hervor gehen wird. Uns bleibt nur noch eine Möglichkeit: Die Kommission muss die GAP zurückziehen und neu verhandeln