Nach jahrelangem Lobbying von internationalen Chemie-Industrie-Giganten wie Bayer/Monsanto, Corteva, Syntega usw. ist die EU ihrer zentralen Forderung letzte Woche endgültig nachgebkommen. Das Europäische Parlament hat in 2. Lesung beschlossen, dass zukünftig über 90% aller Pflanzen aus Neuer Gentechnik mit Pflanzen aus herkömmlicher Züchtung gleichgesetzt werden, wodurch ALLE Schutzmaßnahmen wie Rückverfolgbarkeit oder Risikobewertung wegfallen. Kennzeichnung soll nur für Saatgut verpflichtend sein, nicht aber für das Endprodukt. Die Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen wird große Probleme für Züchter*innen und Landwirt*innen in Europa bringen und unsere Lebensmittelproduktion stark von großen, multinationalen Konzernen abhängig machen. Aber jetzt mal von vorne. Wie kam es eigentlich dazu?
Rückblick auf die Verhandlungen
Das Europäische Parlament hat bereits Ende des letzten Mandats mehrheitlich – ohne Zustimmung der Grünen Fraktion – seine Position zur Deregulierung der Neuen Gentechnik angenommen. Dank Druck von Seiten der Grünen konnte die Parlamentsposition gegenüber dem Kommissionsvorschlag an einigen Stellen verbessert werden. Darunter eine stärkere Umweltrisikobewertung, eine Obligatorische Kennzeichnung von NGT1-Pflanzen und ein Verbot von Patenten für NGT-Pflanzen.
Die Berichterstatterin, Jessica Polfjärd (EVP), hat diese kritischen Änderungsanträge im Plenum nicht unterstützt und in weiterer Folge in den Trilogverhandlungen das klare EP-Mandat nicht verteidigt. Schlussendlich sieht das Gesetzt nun lediglich eine Saatgutkennzeichnung und freiwillige Deklarationen in Bereichen von Patenten vor.
Was besagt das neue Gesetz?
Laut neuem Gentechnikrecht sollen NGTs künftig in zwei Kategorien eingeteilt werden: NGT-1-Pflanzen werden definiert als gentechnisch veränderte Organismen, die mit Organismen aus konventionellen Züchtungsmethoden gleichzusetzen sind. NGT-2-Pflanzen sind jene Pflanzen, die nicht als „konventionell-ähnlich“ eingestuft werden. Festgemacht wird die Einteilung an der Anzahl der veränderten Nukleotide (max. 20). Diese neue Einteilung bedeutet, dass über 90% aller NGT Pflanzen in die Kategorie NGT-1 fallen.[1] Das ist sehr vereinfachend und lässt wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse außer Acht. Anstatt nur die Anzahl wäre es beispielsweise auch wichtig, den Ort der Veränderungen und ihre biologischen Auswirkungen zu berücksichtigen.[2] Die einzige Ausnahme sind gentechnische Veränderungen, die Toleranz gegenüber Herbiziden und die Produktion einer bekannten insektiziden Substanz bewirken. Diese NGT-Pflanzen können auch künftig nur der Kategorie 2 angehören.
NGT-2-Pflanzen müssen ein im Vergleich zur derzeit gültigen EU-Gentechnik-Verordnung vereinfachtes Zulassungsverfahren durchlaufen. Dabei sollen weiterhin die bestehenden Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungsanforderungen gelten, Schutzmaßnahmen gegen ungeplante Ausbreitung sind aber von nun an optional.
Da NGT-1-Pflanzen laut Gesetz herkömmlichen Pflanzen gleichgesetzt sind, müssen nationalen Behörden vor der Zulassung jetzt nur noch überprüfen, ob NGT-Pflanzen zur Kategorie 1 gehören. Danach sind sie von allen Schutzmaßnahmen wie Nachverfolgbarkeit, Risikobewertung oder Überwachungsmaßnahmen ausgenommen. Die Zulassung läuft auch nicht aus. Außerdem müssen nur Samen und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial von NGT-1-Pflanzen gekennzeichnet werden, nicht aber das Endprodukt im Supermarkt.
NGT-1-Pflanzen werden vom Gesetz von nun an also gleich behandelt wie jede herkömmlich Pflanze. Das Argument dabei ist, dass es nicht möglich sei, Pflanzen aus herkömmlicher Züchtung von NGT-Pflanzen zu unterscheiden. Gleichzeitig sind sie aber, im Gegensatz zu Produkten aus herkömmlicher Züchtung, immer noch Resultate technischer Modifikation und damit geistiges Eigentum und können somit patentiert werden. Damit sind wir auch schon bei unserem größten Kritikpunkt angelangt:
Patente auf Pflanzen
Obwohl NGT-1-Pflanzen rechtlich mit Pflanzen aus herkömmlicher Züchtung gleichgesetzt werden, ist es weiterhin möglich, diese Pflanzen zu patentieren. Das offensichtliche Problem dabei: wenn NGT-1-Pflanzen nicht gekennzeichnet werden müssen und es keine öffentlich zugänglichen Daten zur Rückverfolgbarkeit mehr gibt, können kleine Züchter*innen auch nicht wissen, welche Gensequenzen potenziell patentiert sind und geraten damit sehr leicht in rechtliche Schwierigkeiten. Durch den Wegfall der verpflichtenden Rückverfolgbarkeit können Konzerne außerdem zukünftig einzelne Pflanzen-Merkmale patentieren, ohne Nachweismöglichkeit, ob diese wirklich durch gentechnische Veränderung oder einfach natürlich entstanden sind. Ebenso können Züchter*innen für die Verwendung von Pflanzen mit solchen Merkmalen geklagt werden, selbst wenn diese durch natürliche Züchtung entstanden sind. Den Gesetzgeber*innen war diese Problematik durchaus bewusst, die vorgeschlagene Lösung ist aber nicht befriedigend. Statt eines Patent-Verbotes von NGT-1-Pflanzen, wie von Züchter*innen und Vertreter*innen der Landwirtschaft gefordert, soll eine öffentlich zugängliche Datenbank mit Patentinformationen geschaffen werden. Außerdem sind Produzent*innen dazu angehalten, auf freiwilliger Basis „patentierte Produkte der Kategorie-1-NGT zu fairen Bedingungen zu lizenzieren.“[3] Das reicht aber nicht, um Bäuer*innen und Züchter*innen vor Klagen wegen Patentverletzungen zu schützen. Zuchtvereine warnen, dass viele Betriebe aufhören werden, was die Zukunft der Pflanzenzucht ganz allgemein bedroht.[4]
Auf EU-Initiative gilt seit 2017 ein Verbot für die Patentierung von Pflanzen und biologischen Prozessen. Trotzdem werden regelmäßig Patente auf Pflanzen erteilt, wenn Gene erfolgreich sequenziert wurden. Allein 2025 hat das Europäische Patentamt 40 Patente auf Eigenschaften aus klassischer Züchtung erteilt, die einige hundert Pflanzen betreffen.[5] Zu größten Teilen sind die Patentinhaber einige wenige internationale Konzerne. Der Patentausschluss greift aber explizit nicht, wenn die Pflanzen durch gentechnische Methoden erzeugt wurden.[6] Agrarchemiekonzerne wie Bayer/Monsanto und Corteva haben weltweit bereits 1549 Patente für sogenannte neue-Gentechnik Pflanzen angemeldet.[7] Bayer/Monsanto, Corteva, Syngenta und BASF besitzen außerdem jetzt schon über 50% des globalen Saatgutmarktes.[8] Die neue Regelung öffnet Tür und Tor für patentiertes Saatgut und hohe Profite für Mega-Konzerne, zum Nachteil von Züchter*innen und Landwirt*innen. Große Teile unserer Lebensmittelproduktion könnten so von einigen wenigen Mega-Konzernen abhängig werden. Aber auch andere Bereiche werden unter den neuen Vorgaben leiden. Das sind weitere wichtige Grüne Kritikpunkte an dem neuen Gesetz:
Gentechnik im Bio-Landbau
In der Bio-Landwirtschaft soll Gentechnik weiterhin verboten bleiben. Um das durchsetzen zu können, soll das Saatgut dieser Pflanzen etikettiert werden. Unklar ist allerdings, wie diejenigen, die ohne NGT produzieren wollen, eine Kontamination entlang der Produktionskette vermeiden sollen. Für alle NGT-Pflanzen soll eine einmal erteilte Zulassung oder Eintragung jedenfalls EU-weit gelten. Die EU-Mitgliedstaaten können den Anbau dieser NGT-Pflanzen dann nicht mehr verbieten.
Intransparenz für Konsument*innen
85% der Konsument*innen in Österreich wollen eine Kennzeichnung auch für Produkte aus der Neuen Gentechnik.[9] Trotzdem soll es für NGT-Produkte von nun an keine Kennzeichnung mehr geben. Dadurch wären Gentechnikprodukte für Konsument*innen im Supermarkt oder in verarbeiteten Speisen nicht mehr nachvollziehbar. Das ist das Ende der Konsument*innen-Transparenz. Besonders für Österreich, dessen gentechnikfreie Bio- und konventionelle Lebensmittelproduktion mit einem geschätzten Marktvolumen von rund 5,5 Mrd Euro ein internationaler Exportschlager ist, ist das ein herber Schlag.
Fehlende Rückverfolgung
Es ist sehr schwierig, zurückzuverfolgen und nachzuweisen, dass Organismen genetisch manipuliert wurden. Das gilt für die neue Gentechnik noch stärker als für die alte. Die Kommission hat keine wissenschaftlichen Kapazitäten, solche Nachweisprozesse durchzuführen. In der bisher gültigen EU Gentechnik-Verordnung müssen Hersteller*innen Nachweismethoden beim Zulassungsverfahren mitliefern. Für die Neue Gentechnik entfällt diese Vorgabe jetzt. Etwaige Schäden an der Umwelt oder der Biodiversität können so nicht rückverfolgt und die Verursacher nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Fehlende Folgenabschätzung
Im Gegensatz zum alten EU-Gentechnikgesetz sieht das neue Gesetz keine Risiko-Folgenabschätzung vor der Zulassung mehr vor und zwar weder bei NGT-1 noch bei NGT-2 Pflanzen. Das bedeutet, dass Kollateralschäden und negative Auswirkungen wie beispielsweise Allergien oder Auswirkungen auf Fauna und Flora überhaupt erst nach dem Ausbringen in die Natur feststellbar sind.
Sind die Grünen gegen Gentechnik?
Nein! Die neue Gentechnik birgt enormes Potential, so gab es beispielsweise dank der neuen Gentechnik riesige Fortschritte in den Bereichen Xenotransplantation aber auch bei Impfstoffen oder im Bereich von Industriegütern. Aber Patente auf Leben sind eine Gefahr für unsere Ernährungssicherheit und die Unabhängigkeit landwirtschaftlicher Betriebe. Auch der Wunsch von Konsument*innen nach Transparenz darf nicht einfach außer Acht gelassen werden. Das neue Gesetz ignoriert Sorgen und reale Gefahren und ist ein Geschenk an die globalisierte Chemie-Industrie, um ihre Marktmacht zu stärken und zwar auf Kosten kleiner Züchter*innen und Landwirt*innen. Es geht hier nicht um für oder gegen Neue Gentechnik, sondern um sinnvolle Schutzkonzepte und die Verteidigung unserer regionalen Landwirtschaft.
[1] https://gentechnikfrei.at/bfn-deutsches-bundesamt-fuer-naturschutz-vergleichbarkeit-von-ngt1-mit-klassischer-zuechtung-nicht-haltbar/
[2] https://www.testbiotech.org/wp-content/uploads/2023/09/Testbiotech_Hintergrund_-NGT_Verordnung_final_0.pdf#:~:text=Derartige%20NGT%2DPflanzen%20sollen%20in%20der%20%C3%B6kologischen%20Landwirtschaft,sind%20jedoch%20willk%C3%BCrlich%20und%20entbehren%20einer%20ausreichenden (S. 4-6)
[3] https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/12/04/new-genomic-techniques-council-and-parliament-strike-deal-to-boost-the-competitiveness-and-sustainability-of-our-food-systems/
[4] https://www.viacampesina.at/trilog-neue-gentechnik-verrat-an-baeuerinnen/
[5] https://www.abl-ev.de/aktuelles/details/7-patente-betreffen-145-konventionell-gezuechtete-sorten
[6] https://www.epo.org/de/news-events/press-centre/fact-sheet/447625
[7] GLOBAL2000_NeueGentechnik_Patente_Report_20221019.pdf
[8] Heinrich Böll Stiftung Konzernatlas S. 26. Online unter https://www.boell.de/de/konzernatlas
[9] https://gentechnikfrei.at/umfrage-zur-neuen-gentechnik-konsumentinnen-wollen-transparenz-kontrolle-und-kennzeichnung/