Keine Laufzeitverlängerung Für AKW In Erdbebengebiete 31. März 2020
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Keine Laufzeitverlängerung für AKW in Erdbebengebiete

Das schwere Erdbeben (5,5 auf Richterskale) am 22. März 2020 in Zagreb (Kroatien), welches bis nach Österreich zu spüren war, hat uns alarmiert: Das slowenische Atomkraftwerk Krsko liegt in ca. 20 km Entfernung von Zagreb und 70km von Österreich entfernt, ist bereits 1983 in Betrieb und befindet sich in einer der seismisch aktivsten Zonen Europas. Nach den Plänen der slowenischen Regierung soll das Atomkraftwerk nicht nur weiter ausgebaut werden, der alte Meiler soll sogar weiterlaufen und die Laufzeit verlängert werden.

Keine Laufzeitverlängerung für Krsko

Die Sorge um den vermeintlich schlechten Zustand des AKWs haben wir als Anlass genommen die EU-Kommission erneut aufzufordern, geltendes Recht umzusetzen, wenn es um die Laufzeitverlängerung von veraltenden AKWs geht. Unserer Auffassung nach sollte das AKW bis spätestens 2023 vom Netz gehen! Eine Verlängerung ohne, dass das AKW einer umfassenden Umweltprüfung (wie vom Gesetz voregesehen) unterzogen wird, ist für uns nicht hin nehmbar.

Wir fordern die EU-Kommission außerdem auf, ihre Bewertungen zu Krsko im öffentlichen Interesse transparent und nachvollziehbar zu publizieren. Gerade am Beispiel Krsko , aber auch beim ungarischen Atomkraftwerk Paks, sehen wir, wie gefährlich es ist Atomkraftwerke, auf erbebenanfällige Gebiete zu bauen.

Zum Brief in Original Form: Lifetime extensions of nuclear power plants