Großer Böser Wolf? - Thomas Waitz - 21. November 2022
großer wolf
Deutsch

Großer böser Wolf?

Der Wolf ist zurück in Österreich und damit auch die Debatte um unseren Umgang mit dem Raubtier. Eine Mehrheit der Menschen in diesem Land möchte, dass der Wolf weiterhin bei uns leben kann. Gleichzeitig stellt die Rückkehr des Wolfes für Bäuer*innen und insbesondere für die bäuerliche Almwirtschaft eine große Herausforderung dar. Es ist die Aufgabe der gesamten Gesellschaft, punktuell negative Folgen der Wolfspopulationen abzufedern. Jetzt müssen wir Lösungen finden, die für alle passen.

Rechtliche Grundlage

Seit 1992 gilt für EU-Mitgliedsstaaten die „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“ (FFH) auch bekannt als Habitats-Richtlinie. Durch diese Richtlinie soll die biologische Vielfalt in der EU erhalten werden. Sie legt Natura 2000 Schutzgebiete fest und regelt, welche Tiere und Pflanzen mit welchen Maßnahmen geschützt werden.

Der Wolf ist in der Habitat-Richtlinie in Anhang IV als „streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse“ gelistet. Das bedeutet, dass „alle absichtlichen Formen des Fangs oder der Tötung von […] Exemplaren dieser Arten“ verboten sind. Dazu gibt es nur wenige Ausnahmen. Eine davon ist „zur Verhütung ernster Schäden insbesondere an Kulturen und in der Tierhaltung sowie an […] sonstigen Formen von Eigentum.“ In diesem Fall darf die Tötung einzelner Tiere angeordnet werden, allerdings nur, „[s]ofern es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt und unter der Bedingung, daß die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen“.

Debatte in der EU

Aus Österreich und einigen anderen Mitgliedsstaaten gab es immer wieder Vorstöße zur Änderung der Habitat-Richtlinie mit der Begründung, der Wolf bedrohe Menschen in Dörfern. Zuletzt hat das Österreichische Landwirtschaftsministerium im Oktober 2022 die Kommission aufgefordert, die Rechtssituation zum Wolf zu „re-evaluieren“. Um Änderungen oder Anpassung an Anhangs IV vorzunehmen, müssen diese vom Ministerrat (also den zuständigen Ministerinnen aller Mitgliedsstaaten) auf Vorschlag der Kommission einstimmig beschlossen werden. Das ist realpolitisch eine sehr hohe Hürde und somit relativ unwahrscheinlich.

Die Entnahme einzelner Problemwölfe ist aber schon jetzt in der FFH Richtlinie vorgesehen. Eine Diskussion um die Änderung der FFH Richtlinie ist eine Scheindiskussion, die nur darauf abzielt, den Naturschutz in der EU zurück zu drängen. Besonders vor dem Hintergrund der Corona-und der Energie-Krise ist das Ziel der konservativen Parteien in ganz Europa, den Grünen Deal zu stoppen und jeglichen Natur- und Klimaschutz zu schwächen. So könnte durch die Änderung der Habitat Richtlinie auch z.B. der Schutz von Natura2000 Gebieten zur Diskussion gestellt werden. Das Argument der Konservativen um tödliche Wolfsangriffe auf Menschen ist schlichtweg nicht faktenbasiert und zielt auf ein Schüren von Ängsten. Die Daten der NINA-Studie von 2002-2020 zeigen, dass Wolfsangriffe trotz gestiegener Wolfsbestände immer noch äußerst gering sind, es gibt zudem keine Hinweise, dass Angriffe parallel zu den steigenden Wolfsbeständen steigen.

Der Wolf ist im Zentrum in der Europäischen Debatte zur Änderung der Habitat-Richtlinie

Grüne Position

Wölfe haben einen positiven Einfluss auf die Biodiversität und ihr Schutz ist zentral für die Erhaltung der Artenvielfalt in Europa. Der Wolf regelt das natürliche Gleichgewicht der Arten im Wald, besonders des Reh und Schalenwildes, so reduziert sich der Wildverbiss an Jungbäumen im Wald, so ermöglicht der Wolf die natürliche und klimaangepasste Naturverjüngung unserer Wälder. Dennoch müssen die Sorgen der Landwirtinnen ernst genommen werden. Die Almwirtschaft ist eine der klima-, tier- und biodiversitätfreundlichsten Arten der Landwirtschaft und muss dringend erhalten bleiben. Schutzmaßnahmen sind teuer, können aber schon jetzt zu 100% über GAP-Förderungen finanziert werden. Diese Förderungen müssen aber auch in die nationalen Strategiepläne aufgenommen und damit von den Mitgliedsstaaten ausgeschöpft und umverteilt werden. Das obliegt der Verantwortung des Landwirtschaftsministers.

Uns ist klar: Der Wolf ist hier, um zu bleiben. Es ist die Aufgabe der gesamten Gesellschaft punktuell negative Folgen der Wolfspopulationen abzufedern. Jetzt geht es um konkrete und passende Lösungen für alle und keine Scheindebatten, um den Naturschutz aufzuweichen oder gar Angstmache gegen den angeblich „bösen“ Wolf. Darum fordern wir:

  • Kein Aufschnüren der Habitat-Richtlinie sondern Nutzung der bestehenden Spielräume im Rahmen der Habitat-Richtlinie zur kontrollierten Entnahme
  • öffentliche Mittel für Anpassungs-, Präventions- und Koexistenzmaßnahmen wie:
    1. Entschädigung für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden durch Wolfsrisse
    2. Schutz für Nutztiere durch bauliche Maßnahmen wie Elektrozäune und Nachtpferch vor allem im Flachland/Hügelland.
    3. Für Almregionen: Aktive Behirtung, also dauernde Betreuung der Tiere durch einen Hirten unter Zuhilfenahme eines Hütehundes und das tägliche einsammeln der Herde zwecks Übernachtung in einen Nachtpferch. Diese schützt nicht nur gegen den Wolf. Auch Verletzungen von Herdentieren könnten so frühzeitig erkannt und behandelt werden. Außerdem verhindert Behirtung das Abwandern von Herden in zu hohe Regionen, wo sie ein Risiko für die Biodiversität darstellen.
    4. Chippen von Wölfen bzw. Ausstattung mit GPS Sendern: Damit könnten Bäuer*innen vor nahenden Wölfen gewarnt und die Tiere selbst noch besser geschützt werden.
  • bessere Durchsetzung der momentan gültigen rechtlichen Bestimmungen
  • Ausschöpfung der Gelder aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für Schutzmaßnahmen durch die Mitgliedsstaaten

Mehr zum Thema von mir:

Nimm gerne mit mir oder meinem Team Kontakt auf!