2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass auch neue Gentechnik-Methoden, wie CRISPR-Cas unter die EU-Gesetze zu Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) fallen. Das bedeutet, dass alle GVO-Methoden denselben Sicherheitsbewertungen und Kennzeichnungsvorschriften und damit dem Vorsorgeprinzip unterliegen. Trotzdem hat die Kommission 2021 angekündigt, diese neuen Gentechnik-Methoden aus der EU Gentechnik-Verordnung ausnehmen zu wollen.
Zusammen mit anderen Mitgliedern der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament habe ich eine Studie in Auftrag gegebenen, in der wirtschaftliche Verbindungen zwischen Mitgliedern der drei wichtigsten pro-GVO-Wissenschaftsorganisationen innerhalb der EU, die unter anderem die EU-Kommission zur Gentechnik Gesetzgebung beraten, und der Gentechnik produzierenden Saatgutindustrie untersucht werden sollten. Ende September konnten wir die ernüchternden Ergebnisse präsentieren:
Die Studie zeigt, dass zahlreiche dieser vermeintlich unabhängigen Wissenschaftler*innen starke Verbindungen zu der Saatgutindustrie haben und Patente oder Patentanmeldungen in diesem Bereich halten. Das wirft ein neues Licht auf die laufende Revision der europäischen GVO-Gesetze.
Unser Fazit ist klar: Es ist inakzeptabel, wie versucht wird, hinter dem Anschein der neutralen Wissenschaftlichkeit die Interessen von Großkonzernen durchzusetzen, die sich mit Hilfe von Patenten möglichst große Marktanteile sichern und Milliardengewinne einfahren wollen. Interessenskonflikte von Wissenschafter*innen und Lobbying in der Kommission müssen klar deklariert werden. Die Europäische Kommission steht in der Pflicht, Transparenz herzustellen und Berater*innen auf etwaige Interessenskonflikte zu prüfen.
Hier findet man die deutsche Zusammenfassung der Studienergebnisse: